Aktuelles

Presseartikel nennt falschen Termin für Preisbremsen-Info
Freitag, 17. Februar 2023

In einem am 17.02.2023 in der "Freien Presse" erschienenen Beitrag : "Versorger vertrödeln Infos zur Preisbremse" wurde als Frist für die schriftliche Mitteilung der für jeden Kunden individuell zu berechnenden Entlastungen der 15. Februar 2023 genannt. Dieser Termin ist nicht korrekt; die Frist wurde bis zum 01.03.2023 verlängert, weil wegen ausstehender Klarstellungen von Seiten des Gesetzgebers praktisch kein Versorger die EDV-technische Umsetzung bisher vollziehen konnte. Wir bemühen uns wie viele andere Stadtwerke derzeit um Klärung letzter Fragen und arbeiten mit Hochdruck daran, die Kundenanschreiben Anfang März zu versenden. Der Abschlag März wird erst danach eingezogen. Selbstzahler sollen bitte mit der Überweisung ebenfalls bis zum Erhalt des Anschreibens abwarten. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Ihre Stadtwerke OELSNITZ/V. GmbH

Weitere News

Stadtwerke Oelsnitz gehen mit intelligenter Ladeinfrastruktur voran
Dienstag, 26. März 2024

Am 1. März 2024 haben die Stadtwerke Oelsnitz eine beispielhafte Neuerung eingeführt: Die hochmodernen Elektrofahrzeug-Ladestationen, teilgefördert vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr, sind jetzt in Betrieb. Diese innerstädtisch positionierten Ladelampen bieten starke 22 kW AC Ladeleistung pro Ladepunkt. Die Ladekarten von über 1.000 Anbietern im Hubject/Intercharge-Verbund werden akzeptiert und das Freischalten erfolgt mühelos über RFID-Karten oder direkt aus gängigen Lade-Apps per Handy. Zusätzlich sind die Stationen Plug & Charge-kompatibel und öffnen die Tür zu…

Preisänderung Grundversorgung zum 01.03.2024 als Folge der Haushaltsbeschlüsse der Bundesregierung
Montag, 22. Januar 2024

Nachdem wir in der Grundversorgung Strom zum 01.01.2024 eine deutliche Preissenkung vornehmen konnten, haben die Haushaltsbeschlüsse der Bundesregierung Ende Dezember 2023 bezgl. Kürzung der Zuschüsse für Übertragungsnetzbetreiber dazu geführt, dass sich nachträglich die Netzentgelte sowie die Umlage nach §19 StromNEV erhöht haben. Dadurch stieg der Arbeitspreis Netz um 0,88 ct/kWh netto und die Umlage nach §19 Strom NEV um 0,24 ct/kWh netto, so dass sich der Gesamt-Arbeitspreis ab 01.03.2024 um insg. ca. 1,33 ct/kWh brutto (entspricht 1,12 ct/kWh netto) erhöht. Die Grundpreise dage…

Preissenkungen in den Grundversorgungstarifen Strom und Erdgas
Freitag, 17. November 2023

Die neuen, deutlich niedrigeren Preise für die Grundversorgung Strom bzw. Gas ab 01.01.2024 wurden am 17.11.2023 auf dieser Webseite veröffentlicht. Es erfolgt weiterhin am 18.11.2023 eine Veröffentlichung in der "Freien Presse", Lokalteil Oberes Vogtland. Alle Kunden in der Grundversorgung wurden zudem in diesen Tagen zusätzlich schriftlich informiert.…

Information zu weiteren Entlastungen durch Korrekturgesetz zum StromPBG ab 01.08.2023
Montag, 30. Oktober 2023

Mit dem Ziel, Heizstromkunden weiter zu entlasten, wurde durch die Bundesregierung nachträglich eine gesonderte Berücksichtigung zeitvariabler Tarife beschlossen – ohne diese speziell auf die Nutzungsart Heizen zu beschränken. Entgegen der medialen Berichterstattung und der damit verbundenen Erwartungshaltung  der Letztverbraucher sowie Energieversorger, erfolgt nach dem Korrekturgesetz StromPBG keine generelle Anpassung des Preisdeckels für Heizstromkunden. Nach den gesetzlichen Vorgaben ist für eine Anwendbarkeit der zusätzlichen Entlastung nicht die Nutzungsart maßgeblich. Vielm…