Gesetz verabschiedet
Montag, 28. August 2023
Bei einem Verbrauch von weniger als 30.000 Kilowattstunden pro Jahr gilt für Haushaltskunden ab 1. August 2023 der Referenzpreis von 28 Cent je Kilowattstunde für den anteiligen Verbrauch in zeitvariablen Tarifen (zum Beispiel: Heizstrom, Nachtstromtarife, e-Mobilität). Der abgesenkte Referenzpreis kommt damit all jenen Verbrauchern zugute, die einen zeitvariablen Tarif mit separatem Zähler haben.
Der neue Referenzpreis gilt nur für Energieentnahmen im NT-Bereich. Das Konzept sieht einen neuen zeitanteilig gewichteten Misch-Referenzpreis zwischen HT und NT vor.
Aktuell befinden wir uns in der Umsetzung. Der Gesetzgeber hat den Versorgungsunternehmen freigestellt, ob eine erneute Abschlagskorrektur oder eine einmalige Gutschrift im Rahmen der Rechnungslegung erfolgt. Die Stadtwerke Oelsnitz/V. GmbH als Stichtags-Abrechner werden eine Gutschrift in der Abrechnung zum 31.12.2023 umsetzen.
Natürlich informieren wir unsere Kunden postalisch über die für sie speziell geltenden Referenzpreise. Entsprechende Informationsschreiben werden im September 2023 versandt.