Grund- und Ersatzversorgung Strom

Hier finden Sie alle Informationen zur Grundversorgung mit Strom im Netz der Stadtwerke OELSNITZ/V. GmbH. Verbraucher in anderen Netzgebieten erhalten diese bei ihrem Grundversorger.

Grund- und Ersatzversorgung Strom

Die Grund- und Ersatzversorgung für Strom ist in der Grundversorgungsverordnung geregelt. Der Grundversorgungstarif wird von dem Lieferant (Grundversorger) angeboten, der von der Bundesnetzagentur für Ihren Abnahmeort dafür den Zuschlag erhalten hat.

Der Grundversorgungstarif ist der Basistarif im Bereich Strom. Aus diesem können Sie jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen in einen anderen Tarif wechseln.

Die Grundversorgung ist sog. Haushaltskunden vorbehalten. Hierzu zählen private Letztverbraucher unabhängig von der jährlichen Verbrauchsmenge. Weiterhin gehören dazu auch Kunden, die maximal 10.000 kWh im Jahr für den Eigenverbrauch für gewerbliche, berufliche, oder landwirtschaftliche Zwecke abnehmen. Gewerbetreibende, Freiberufler und landwirtschaftliche Betriebe über 10.000 kWh (sog. Nicht-Haushaltskunden) können also nicht über die Grundversorgung versorgt werden! Für Nicht-Haushaltskunden besteht im Niederspannungsnetz lediglich die Möglichkeit der dreimonatigen Ersatzversorgung.

Sofern Letztverbraucher über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Niederspannung Energie beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, erfolgt die Belieferung und Abrechnung im Rahmen der Ersatzversorgung. Hierfür gelten gesonderte, von der Grundversorgung abweichende Allgemeine Preise. Aus der Ersatzversorgung können Sie ohne eine Frist erneut in einen Tarif des Versorgers Ihrer Wahl wechseln.

Hier finden Sie die Preisblätter für die Grundversorgung mit Strom im Netz der Stadtwerke OELSNITZ/V. GmbH:

Grundversorgung Strom ab 01.03.2024

Grundversorgung Strom ab 01.01.2024

Grundversorgung Strom ab 01.05.2023

Grundversorgung Strom ab 01.01.2023

Ab dem 01.11.2022 gilt ein separater Ersatzversorgungs-Tarif für Haushaltskunden. Die dafür jeweils gültigen Preisblätter sind hier einzusehen:

Ersatzversorgung Strom Haushaltskunden ab 01.02.2024

Ersatzversorgung Strom Haushaltskunden ab 01.01.2024

Ersatzversorgung Strom Haushaltskunden ab 01.04.2023

Ersatzversorgung Strom Haushaltskunden ab 15.01.2023

Ersatzversorgung Strom Haushaltskunden ab 01.11.2022

Informationen zur Ersatzversorgung Strom für NICHT-Haushaltskunden finden Sie in diesem separaten Menüpunkt.

Verbraucher in anderen Netzgebieten erhalten die Preisblätter bei ihrem zuständigen Grundversorger.