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Die Bundesregierung hat im April einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, wonach die Preisbremse für Wärmepumpe- und Wärmespeichertarife sowie Ladetarife für e-Mobilität statt bei 40 ct/kWh bereits bei 28 ct/kWh greifen soll. Das Gesetz ist noch nicht endgültig verabschiedet und auch über den Termin des Wirksamwerdens ist zum heutigen Stand (26.04.2023) noch nichts bekannt. Wir werden die Änderung selbstverständlich entsprechend den gesetzlichen Vorgaben umsetzen. Der nochmalige Änderungsaufwand in den EDV-Abrechnungssystemen wird aber auch hier für eine unvermeidbare Zeit zur Umsetzung sorgen.