Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Energie. Wenn Sie hier keine ausreichenden Informationen finden suchen Sie im Glossar oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Kann ich plötzlich ohne Lieferant dastehen?

Auf keinen Fall. Im Notfall tritt der zuständige Grund- und Ersatzversorger ein.

Muss ich selbst kündigen?

Nein, Sie müssen Ihren aktuellen Liefervertrag nicht kündigen. Im Antragsformular unter Ziff. 7 geben Sie die Vollmacht Ihren aktuellen Liefervertrag zu kündigen und die Netzanmeldung bei Ihrem Netzbetreiber vorzunehmen. Unabhängig davon können Sie aber Ihren alten Liefervertrag kündigen.

Bekomme ich einen neuen Zähler?

Nein, ein Zählerwechsel erfolgt nicht. Dieser bleibt Eigentum des Netzbetreibers.

Wer ermittelt den Zählerstand zum Wechseltermin?

Sie können den Zählerstand an Ihren Lieferanten oder auch an Ihren Netzbetreiber senden. Sollte keine Mitteilung erfolgen, wird dieser vom Netzbetreiber geschätzt. Die Anfangszählerstände werden immer vom Netzbetreiber übertragen.

Wann findet die Ablesung statt?

Die abrechnungsrelevante Zählerablesung ist von Ihnen zum Stichtag 31.12. durchzuführen. Bitte teilen Sie uns diese per Ablesekarte oder über unser Onlineformular bis spätestens 06.01. mit. Auf Basis des ermittelten Verbrauchs erstellen wir Ihre Jahresverbrauchsabrechnung.

Wichtig:

Auch der Netzbetreiber führt eine Kontrollablesung durch. Dieser jährliche Termin kann von uns nicht beeinflusst werden. Bitte gestatten Sie Ihrem Netzbetreiber Zutritt zu Ihrem Zähler. Auf Basis dieses Wertes erfolgt die Abrechnung zwischen Vogtland-Energie und Ihrem Netzbetreiber. Sie erhalten nach dieser Ablesung keine Abrechnung.

Wann ist der frühestmögliche Wechseltermin?

Wenn Ihr Versorger einzelne Vertragsbestandteile geändert hat, dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht auf das Wirksamwerden der Vertragsänderung.

Sofern Sie bei Ihrem aktuellen Lieferanten grundversorgt sind, beträgt die Wechselfrist 2 Wochen.

Wenn Sie ein Sonderprodukt bei Ihrem Lieferanten abgeschlossen haben, dann ist der Wechseltermin in Ihren aktuellen Vertragsunterlagen zu finden.

Nennen Sie mir den Wechseltermin nach Mitteilung des Netzbetreibers?

Ja, wir werden Sie rechtzeitig informieren.

Wie rechne ich im Erdgas von m³ in kWh um?

Hierzu muss man den Verbrauch in m³ mit dem thermischen Faktor von ca. 10,23 multiplizieren.  Thermischer Faktor = Brennwert * Zustandszahl. Beide Komponenten werden vom Netzbetreiber übermittelt. Der Brennwert ist die Zusammensetzung des Gases. Die Zustandszahl ist abhängig von Höhenlage und Druck.

Wie erfolgt die Ermittlung der Abschläge?

In einem vollen Kalenderjahr werden auf Basis des vom Netzbetreiber übermittelten Jahresverbrauchs und Ihrer gewählten Tarifoption 11 Abschläge kalkuliert. Der Ausgleich der tatsächlichen Kosten erfolgt über die Jahresverbrauchsabrechnung.