Agrargenossenschaft e.G. Großzöbern feiert 25-Jähriges
Aktuelles
Agrargenossenschaft e.G. Großzöbern feiert 25-Jähriges Dienstag, 27. Juni 2017
Vergangenes Wochenende feierte die Agrargenossenschaft e.G. Großzöbern ihr 25-Jähriges Firmenjubiläum. Auch die Stadtwerke waren als Sponsor und Partner mit dabei und möchten auf diesem Wege noch einmal herzlich gratulieren.
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
entsprechend der von der Bundesregierung beschlossenen Umsatzsteuersenkung passen wir die Endkundenpreise (Bruttopreise) für Strom, Erdgas und Wärme für den Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020 mit dem dann gültigen Umsatzsteuersatz von 16% an. Wir geben also den Vorteil durch den verminderten Steuersatz 1:1 an unsere Kunden weiter.
Eine Mitteilung Ihres Zählerstandes ist nicht erforderlich; die Verbräuche bis 30.06.2020 und ab 01.07.2020 werden nach den gültigen Vorschriften maschinell geschätzt. Die Höhe der Abschläge bleibt unverändert; sich hie…
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
ab 11.05.2020 ist unser Kundenbüro wieder für Sie geöffnet. Wir beraten Sie sehr gerne zu unseren Strom-, Wärmestrom- und Erdgasprodukten montags, mittwochs und donnerstags 8-16 Uhr, dienstags 8-18 Uhr und freitags 8-12 Uhr.
Bitte tragen Sie beim Betreten unseres Hauses eine Mund-Nase-Schutzmaske!
Vielen Dank für Ihr Verständnis - unser Schutz ist auch Ihr Schutz! Bitte bleiben Sie gesund!…
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
aus aktuellem Anlass schließen wir unser Kundenbüro mit sofortiger Wirkung bis auf weiteres. Auch für alle sonstigen Mitarbeiter der Stadtwerke OELSNITZ/V. GmbH findet kein persönlicher Kundenverkehr statt.
Der telefonische Kontakt sowie die Kommunikation über e-mail sind aber weiterhin möglich. Telefonisch erreichen Sie uns unter der Rufnummer 037421 / 408-40 montags-donnerstags 8-16 Uhr und freitags 8-12 Uhr oder per e-mail unter beratung@swoe.de.
Wir bitten um Ihr Verständnis - unser Schutz ist auch Ihr Schutz! Bitte bleiben Sie gesund!
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Die Ablesung erfolgt in der Zeit vom 25.11.2019 bis 06.12.2019. Alle Zählerstände des Netzgebietes werden erfasst – unabhängig des jeweiligen Strom- bzw. Erdgaslieferanten. Die Ableser können sich mit einer Bescheinigung der Stadtwerke ausweisen.
Ablesezeit: Mo-Fr 8.00-20.00 Uhr | Sa 9.00-16.00 Uhr
Anwohner, welche am Ablesetag nicht anzutreffen sind, finden am Briefkasten eine Karte zur Terminabstimmung. Kann dieser Termin nicht eingehalten werden, muss der Kunde seinen Zählerstand umgehend mittels Selbstablesung an die Stadtwerke melden. Erfolgt keine Mitteilung des Zählerstandes, …